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Arbeitsgebiete
Das Institut für Wirtschaftsstrafrecht der Universität Osnabrück wurde im Jahr 2002 gegründet. In ihm wird in den Bereichen Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht und Umweltstrafrecht (mit den jeweiligen verfahrensrechtlichen Bezügen) sowie im Gebiet des Internationalen Strafrechts und der Strafrechtsvergleichung, aber auch zu den strafrechtlichen Grundlagen geforscht. Die Beteiligten bieten zugleich die dazugehörigen Lehrveranstaltungen an, insbesondere auch im Schwerpunkt 7 „Deutsches und europäisches Wirtschaftsstrafrecht“. Unterteilt ist das Institut in drei Abteilungen, die jeweils von den Inhaberinnen oder Inhabern der dem Institut zugeordneten Professur geleitet werden:
a) Allgemeines und Besonderes Wirtschaftsstrafrecht,
b) Steuerstrafrecht und Umweltstrafrecht
c) Internationales Strafrecht und Strafrechtsvergleichung.
Daneben arbeitet das Institut in ständiger Kooperation mit dem „Zentrum für Europäische und Internationale Strafrechtsstudien“(ZEIS) zusammen, das eine eigenständige Forschungsstelle innerhalb des Instituts darstellt.
Seit 2020 ist dem Institut zudem die Professur für Chinesisches Recht zugeordnet.